Anspruchsvoller Segelsport kostet Geld.
Dank der großzügigen Spenden und Finanzierungsbeiträge ist es dem Vorstand möglich, auf Antrag und Nachweis folgende Vereinsmitglieder von Finanzierungsbeiträgen zu befreien:
- Schüler,
- Studenten,
- Auszubildende.
Voraussetzung ist, dass sie das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und keiner hauptberuflichen Tätigkeit nachgehen. Die Befreiung von der Beitragspflicht ist beim Vorstand zu beantragen.
Von allen anderen Vereinsmitgliedern erhebt der Vorstand für die Nutzung von Vereinsschiffen grundsätzlich Finanzierungsbeiträge. Mitglieder, die vorab einen törnungebundenen Finanzierungsvorschuss in Höhe von mindestens 1.250,00 Euro geleistet haben oder leisten, können diesen zum vergünstigten Satz absegeln. Auf der Mitgliederversammlung vom 09.04.2017 wurden folgende Finanzierungsbeiträge festgesetzt:
Beitragssatz | pro Tag und Koje | 45,- € |
vergünstigter Beitragssatz | pro Tag und Koje | 40.- € |
An- und Abreisetag werden zusammen als ein Tag gerechnet.
Für Regatten wird durch den Segelausschuss ein veranstaltungsbezogener Finanzierungsbeitrag festgelegt. Dieser errechnet sich aus o.g. Tagessätzen (normal oder vergünstigt) und regattabedingten Nebenkosten (z.B. Meldegebühr, etc.).
Zwar ist die Nutzung von Vereinsyachten grundsätzlich den Mitgliedern vorbehalten.